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   EuGH, 18.07.2013 - C-6/12   

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https://dejure.org/2013,16779
EuGH, 18.07.2013 - C-6/12 (https://dejure.org/2013,16779)
EuGH, Entscheidung vom 18.07.2013 - C-6/12 (https://dejure.org/2013,16779)
EuGH, Entscheidung vom 18. Juli 2013 - C-6/12 (https://dejure.org/2013,16779)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der 'Selektivität' - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 1 Buchst. b Ziff. i - Bestehende Beihilfe - Nationale Regelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer - Abzugsfähigkeit der erlittenen Verluste - Keine ...

  • Europäischer Gerichtshof

    P

    Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der "Selektivität" - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 1 Buchst. b Ziff. i - Bestehende Beihilfe - Nationale Regelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer - Abzugsfähigkeit der erlittenen Verluste - Keine ...

  • EU-Kommission

    P

    Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der ‚Selektivität‘ - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 1 Buchst. b Ziff. i - Bestehende Beihilfe - Nationale Regelung auf dem Gebiet der Körperschaftsteuer - Abzugsfähigkeit der erlittenen Verluste - ...

  • Wolters Kluwer

    Selektive Steuervergünstigung als staatliche Beihilfe; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Obersten Verwaltungsgerichts

  • Betriebs-Berater

    Selektivität, Verlustabzug bei Anteilseignerwechsel (Finnland)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Selektive Steuervergünstigung als staatliche Beihilfe; Vorabentscheidungsersuchen des finnischen Obersten Verwaltungsgerichts

  • datenbank.nwb.de

    Staatliche Beihilfen - Art. 107 AEUV und 108 AEUV - Kriterium der "Selektivität" - Verordnung (EG) Nr. 659/1999 - Art. 1 Buchst. b Ziff. i

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Betriebs-Berater (Kurzinformation)

    Selektivität, Verlustabzug bei Anteilseignerwechsel (Finnland)

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Verlustverrechnung bei Gesellschafterwechsel als (verbotene) staatliche Beihilfe

Sonstiges (2)

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 107 Abs 1, AEUV Art 108 Abs 3
    Anteilseigner; Ermessen; Genehmigungsverfahren; Gesellschaft; Steuerumgehung; Verlustabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Korkein hallinto-oikeus - Auslegung des Art. 107 Abs. 1 AEUV - Regelung über den Abzug der Verluste von Gesellschaften - Einkommensteuerregelung, die vorsieht, dass die in einem Steuerjahr festgestellten Verluste auf etwaige in den folgenden ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2013, 867
  • BB 2013, 1877
  • DStR 2013, 1588
 
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Wird zitiert von ... (68)Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 08.09.2011 - C-78/08

    Paint Graphos - Vorabentscheidungsersuchen - Zulässigkeit - Staatliche Beihilfen

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Anhand dieser allgemeinen oder "normalen" Steuerregelung ist dann in einem zweiten Schritt zu beurteilen und festzustellen, ob der mit der fraglichen Steuermaßnahme gewährte Vorteil möglicherweise selektiv ist, wenn nämlich dargetan wird, dass diese Maßnahme vom allgemeinen System insofern abweicht, als sie Unterscheidungen zwischen Wirtschaftsteilnehmern einführt, die sich im Hinblick auf das mit der Steuerregelung dieses Mitgliedstaats verfolgte Ziel in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden (vgl. Urteil vom 8. September 2011, Paint Graphos u. a., C-78/08 bis C-80/08, Slg. 2011, I-7611, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    So kann eine Maßnahme, die eine Ausnahme von der Anwendung des allgemeinen Steuersystems darstellt, gerechtfertigt sein, wenn der betreffende Mitgliedstaat nachweisen kann, dass sie unmittelbar auf den Grund- oder Leitprinzipien seines Steuersystems beruht (vgl. Urteil Paint Graphos u. a., Randnr. 65 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 18.11.2010 - C-322/09

    NDSHT / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe - Beschwerde eines

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Diese Beihilfen sind als rechtmäßig anzusehen, solange die Kommission nicht ihre Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt festgestellt hat (Urteil vom 18. November 2010, NDSHT/Kommission, C-322/09 P, Slg. 2010, I-11911, Randnr. 52 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.02.2008 - C-199/06

    CELF und ministre de la Culture und de la Communication - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Während die Kommission verpflichtet ist, die Vereinbarkeit der beabsichtigten Beihilfe mit dem Binnenmarkt selbst dann zu prüfen, wenn der Mitgliedstaat das in Art. 108 Abs. 3 Satz 3 AEUV enthaltene Verbot der Durchführung von Beihilfemaßnahmen verletzt, schützen die nationalen Gerichte in einem solchen Fall nur, bis zu einer abschließenden Entscheidung der Kommission, die Rechte der Einzelnen vor einer möglichen Verletzung dieses Verbots durch die staatlichen Stellen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2008, CELF und Ministre de la Culture et de la Communication, C-199/06, Slg. 2008, I-469, Randnr. 38 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 18.07.2007 - C-119/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER RECHTSKRAFT

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Dagegen sind sie nicht zuständig, darüber zu befinden, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist (Urteil vom 18. Juli 2007, Lucchini, C-119/05, Slg. 2007, I-6199, Randnrn.
  • EuGH, 15.11.2011 - C-106/09

    Eine Steuerregelung, die so konzipiert ist, dass Offshore-Unternehmen der

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Dagegen stellen Vorteile aus einer unterschiedslos auf alle Wirtschaftsteilnehmer anwendbaren allgemeinen Maßnahme keine staatlichen Beihilfen im Sinne von Art. 107 AEUV dar (Urteil vom 15. November 2011, Kommission und Spanien/Government of Gibraltar und Vereinigtes Königreich, C-106/09 P und C-107/09 P, Slg. 2011, I-11113, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.2001 - C-143/99

    Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist die Voraussetzung der Selektivität nicht gegeben, wenn eine Maßnahme zwar einen Vorteil für den Begünstigten darstellt, aber durch das Wesen oder die allgemeinen Zwecke des Systems, zu dem sie gehört, gerechtfertigt ist (Urteil vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 42 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass die Anwendung einer Politik der regionalen Entwicklung oder des sozialen Zusammenhalts für sich allein nicht ausreicht, um eine im Rahmen dieser Politik erlassene Maßnahme als durch die Natur und den inneren Aufbau eines nationalen Steuersystems gerechtfertigt anzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2006, Portugal/Kommission, C-88/03, Slg. 2006, I-7115, Randnr. 82).
  • EuGH, 29.06.1999 - C-256/97

    DM Transport

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Was das Ermessen der zuständigen Behörde betrifft, so kann nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs eine Maßnahme nicht als Maßnahme allgemeiner Art angesehen werden, wenn dieser Behörde ein Ermessen eingeräumt wurde, das es ihr ermöglicht, die Begünstigten oder die Bedingungen der gewährten Maßnahme zu bestimmen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 29. Juni 1999, DM Transport, C-256/97, Slg. 1999, I-3913, Randnr. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 09.08.1994 - C-44/93

    Namur-Les assurances du crédit / Office national du ducroire und Belgischer Staat

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Im Rahmen dieses Kontrollsystems nehmen die Kommission und die nationalen Gerichte unterschiedliche Verantwortlichkeiten und Befugnisse wahr (Urteil vom 9. August 1994, Namur-Les assurances du crédit, C-44/93, Slg. 1994, I-3829, Randnr. 14).
  • EuGH, 29.11.2012 - C-262/11

    Kremikovtzi - Beitritt der Republik Bulgarien zur Europäischen Union -

    Auszug aus EuGH, 18.07.2013 - C-6/12
    Während neue Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 3 AEUV zuvor der Kommission zu melden sind und nicht durchgeführt werden dürfen, bevor das Verfahren zu einer abschließenden Entscheidung geführt hat, dürfen bestehende Beihilfen gemäß Art. 108 Abs. 1 AEUV regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Vertragswidrigkeit festgestellt hat (Urteil vom 29. November 2012, Kremikovtzi, C-262/11, Randnr. 49 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 18.07.2018 - 1 BvR 1675/16

    Vorschriften zur Erhebung des Rundfunkbeitrages für die Erstwohnung und im nicht

    Das Gericht der Europäischen Union hat daraus geschlossen, dass die ursprüngliche Regelung durch die Änderung nur dann in eine neue Beihilferegelung umgewandelt wird, wenn sie von der in der Genehmigungsentscheidung zugelassenen Regelung wesentlich abweicht, insbesondere, wenn die Änderung sie in ihrem Kern betrifft (vgl. EuG, Urteil vom 30. April 2002, Gibraltar, T-195/01 u.a., EU:T:2002:111, Rn. 111; Urteil vom 28. November 2008, Hotel Cipriani, T-254/00 u.a., EU:T:2008:537, Rn. 358, 362; Urteil vom 20. September 2011, Regione autonoma della Sardegna, T-394/08 u.a., EU:T:2011:493, Rn. 175 f.; bestätigt von EuGH, Urteil vom 13. Juni 2013, Regione autonoma della Sardegna, C-630/11 P u.a., EU:C:2013:387, Rn. 90 ff.; vgl. auch EuGH, Urteil vom 18. Juli 2013, P Oy, C-6/12, EU:C:2013:525, Rn. 47).
  • EuGH, 28.06.2018 - C-203/16

    Andres (faillite Heitkamp BauHolding) / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche

    Auch dem Urteil vom 18. Juli 2013, P (C-6/12, EU:C:2013:525), kann im vorliegenden Fall kein stichhaltiges Argument zur Stützung des angefochtenen Urteils entnommen werden, da sich der Gerichtshof in diesem Urteil nicht dazu geäußert hat, was in der ihm unterbreiteten Rechtssache das Referenzsystem darstellen musste.
  • BFH, 27.11.2013 - I R 17/12

    Steuerbegünstigung einer kommunalen Eigengesellschaft (Rettungsdienst) als

    Es obliegt dem mitgliedstaatlichen Gericht nicht, darüber zu entscheiden, ob eine staatliche Beihilfe mit dem Binnenmarkt vereinbar ist (Urteile des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften --seit 2008 Gerichtshof der Europäischen Union-- [EuGH] vom 18. Juli 2007 C-119/05, Lucchini, Slg. 2007, I-6199, Rz 51; vom 18. Juli 2013 C-6/12, P, DStR, 2013, 1588, Rz 38; Senatsurteil in BFHE 243, 180, m.w.N.).

    Dieses Verbot gilt allein für neue Beihilfen; demgegenüber dürfen bestehende Beihilfen regelmäßig durchgeführt werden, solange die Kommission nicht ihre Unionsrechtswidrigkeit festgestellt hat (EuGH-Urteile vom 15. März 1994 C-387/92, Banco Exterior de España, Slg. 1994, I-877, Rz 20; vom 29. November 2012 C-262/11, Kremikovtzi, juris, Rz 49; in DStR 2013, 1588, Rz 36).

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